Auch mit zuletzt gestiegenen Anmeldungen, ist die Zahl an Schiedsrichtern grundsätzlich rückläufig. Weiterer Rückgang hätte zur Folge, dass Spiele nicht besetzt werden konnten oder ausfallen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, ist die Ausbildung von neuen Schiedsrichtern notwendig. Nur so können wir sicherstellen, dass auch in den kommenden Jahren Spiele durch neutrale Personen, den 23. Mann, durch einen geprüften Schiedsrichter geleitet werden können. Denn der Schiedsrichter gehört genauso zum Fußballspiel wie der Ball oder die Tore – ohne ihn geht es nicht!

Die Schiedsrichtergruppen Böblingen, Calw und Nördlicher Schwarzwald bieten daher auch diesmal wieder einen Schiedsrichter-Neulingskurs an. Dieser findet als praxisorientierter Neulingskurs im Konzept 3.0 statt.

Der erste Block der Ausbildung findet an folgenden Terminen statt:

Montag

09.09.2024

19:00 Uhr (Online)

Infoveranstaltung: Einführung + Infos

Montag

16.09.2024

19:00 Uhr (Online)

1. Lehrabend

Mittwoch

18.09.2024

19:00 Uhr (Online)

2. Lehrabend

Freitag

20.09.2024

19:00 Uhr (Online)

3. Lehrabend

Samstag

21.09.2024

09:00 Uhr (Präsenz)

Praxisteil + Zwischenprüfung

Im Anschluss dieses Blocks werden alle Neulinge ihre ersten Spielleitungen durchführen. Dazu sind Spiele in den unteren Jugendklassen (zwischen C- und E-Jugend) vorgesehen. Nach der Durchführung dieser Spiele findet ein zweiter Block mit weiterer Regelkunde statt – die Termine des zweiten Blocks werden noch festgelegt.

Am letzten Termin des Neulingskurses ist eine schriftliche Prüfung (20 Regelfragen) abzulegen. Hier müssen die Teilnehmer mindestens 50 von 60 Punkten erreichen, um den Neulingskurs erfolgreich abzuschließen. Zusätzlich fordert der Verband zwingend auch eine körperliche Leistungsprüfung. Diese wird ebenfalls am Prüfungstag abgenommen.

Finden Sie geeignete Kandidatinnen und Kandidaten in Ihrem Verein bzw. Umfeld und melden diese zum Neulingskurs an. Sie sollten ausschließlich solche Personen melden, die Ihren Anforderungen, welche Sie selbst an einen Schiedsrichter stellen (der z.B. bei Ihrem Verein mit der Leitung eines Spieles beauftragt ist) entsprechen.

Neben jungen Schiedsrichterkandidat*innen sind es gerade ehemalige Spieler*innen, die dem Fußballsport erhalten bleiben wollen, prädestiniert als Schiedsrichter Spiele zu leiten – sie kennen sich im Spiel aus & bringen die notwendige körperliche Verfassung und Routine mit.

Folgende Merkmale sollten Sie bei der Auswahl möglicher Kandidatinnen / Kandidaten berücksichtigen:

  • Zuverlässigkeit
  • Pflichtbewusstsein
  • Körperliche Fitness
  • Korrektheit

Voraussetzung ist zusätzlich, dass die Teilnehmerinnen / Teilnehmer mindestens jeden zweiten Samstag und/oder Sonntag während der Feldspiel-Saison für Einsätze als Schiedsrichter zur Verfügung stehen (da in dieser Zeit unsere Hauptbelastung liegt). Weiterhin ist in der Regel ein Mindestalter von 14 Jahren zu beachten, Lehrgangsteilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Bei verbindlicher Anmeldung wird pro Teilnehmer eine Gebühr von 35 Euro erhoben. Diese ist vor Kursbeginn zu entrichten. Dafür erhalten die Teilnehmer einen Ordner mit den notwendigen Unterlagen und das neue Regelheft sowie ein Getränk bei den Präsenzveranstaltungen.

Der Ort der Präsenzveranstaltungen wird noch mitgeteilt – Verschiebungen im Zeitplan sind möglich und werden dann abgestimmt.

Anmeldungen unter Ausbildung und Information / Neulingsanmeldung

 

Fragen zum Kurs: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder unter 0176 / 34480210

Der Württembergische Fußballverband (wfv) macht folgende Vorgaben für die Neulingsausbildung:

  • Die SR-Anwärter sollen der deutschen Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass sie der Ausbildung folgen und die vorgelegten Regelfragen verständlich beantworten können. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, einen elektronischen Spielbericht in deutscher Sprache ausfertigen zu können.
  • Der Lehrgangsteilnehmer muss 14 Jahre alt sein (Ausnahmen können vom Verbands-Lehrwart genehmigt werden). Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden, wenn der Neuling noch keine 18 Jahre alt ist.
  • Die Prüfung besteht aus 20 Regelfragen (60 Punkte) mindestens 50 Punkte müssen erreicht wurden. Eine Nachprüfung ist einmal möglich. Die Prüfung erfolgt schriftlich und in deutscher Sprache. Ein Dolmetscher ist nicht zugelassen.
  • Zusätzlich fordert der Verband zwingend auch eine körperliche Leistungsprüfung.
  • Bei der verbindlichen Anmeldung eines Teilnehmers wird eine Gebühr von 35 Euro erhoben. Dafür erhalten die Teilnehmer einen Ordner mit den notwendigen Unterlagen und das neue Regelheft.

 Eine Einverständniserklärung für Minderjährige finden Sie im Downloadbereich.

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