Liebe Interessierte, Liebe Fußballfreunde,

auch wenn wir zuletzt erfreulicherweise mit gestiegenen Anmeldungszahlen unsere Gruppe verstärken konnten, brauchen wir auch weiterhin neue Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter. Nur so können wir gewährleisten, dass es nicht passiert, dass Spiele nicht besetzt werden können oder ausfallen. Denn der Schiedsrichter gehört genauso zum Fußballspiel wie der Ball oder die Tore – ohne ihn geht es nicht!

Dafür brauchen wir euch!

Die Schiedsrichtergruppe Calw bietet daher wieder einen Schiedsrichter-Neulingskurs an. Dieser findet dieses Mal kompakt an den letzten zwei Wochenenden im Januar statt, sodass auch aktive Spielerinnen und Spieler in der Winterpause die Möglichkeit haben, teilzunehmen. Wir freuen uns über Interessiere aller Art, die Lust auf dieses neue Hobby haben!

Die Ausbildung findet voraussichtlich an folgenden Terminen statt:

23.01.2026

Infoveranstaltung: Einführung + Infos

24.01.2026

1. + 2. Einheit

25.01.2026

3. + 4. Einheit

30.01.2026

5. Einheit

31.01.2026

6. Einheit + Praxiseinheit

01.02.2026

Prüfung + Fitnesstest

09.03.2026

Zusatzschulung: Wie werde ich ein guter Schiedsrichter?

Im Anschluss an die Prüfung werden alle Neulinge ihre ersten Spielleitungen durchführen. Dazu sind Spiele in den unteren Jugendklassen (zwischen C- und E-Jugend) vorgesehen. Bei diesen Spielen werden die Neulinge von erfahrenen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern betreut und begleitet.

Am letzten Termin des Neulingskurses ist eine schriftliche Prüfung (20 Regelfragen) abzulegen. Hier müssen die Teilnehmer mindestens 50 von 60 Punkten erreichen, um den Neulingskurs erfolgreich abzuschließen. Zusätzlich fordert der Verband zwingend auch eine körperliche Leistungsprüfung. Diese wird ebenfalls am Prüfungstag abgenommen.

Findet ihr geeignete Kandidatinnen und Kandidaten in Ihrem Verein bzw. Umfeld? Dann meldet diese gerne zum Neulingskurs an!

Neben jungen Schiedsrichterkandidat*innen sind es gerade ehemalige Spieler*innen, die dem Fußballsport erhalten bleiben wollen, prädestiniert als Schiedsrichter Spiele zu leiten – sie kennen sich im Spiel aus & bringen die notwendige körperliche Verfassung und Routine mit.

Folgende Merkmale sollten Interessierte mitbringen:

  • Zuverlässigkeit
  • Pflichtbewusstsein
  • Körperliche Fitness
  • Korrektheit

Zudem ist in der Regel ein Mindestalter von 14 Jahren zu beachten, mit Genehmigung ist aber auch eine Teilnahme ab 12 Jahren möglich. Lehrgangsteilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Bei verbindlicher Anmeldung wird pro Teilnehmer eine Gebühr von 35 Euro erhoben. Diese ist vor Kursbeginn zu entrichten. Dafür erhalten die Teilnehmer einen Ordner mit den notwendigen Unterlagen und das neue Regelheft sowie ein Getränk bei den Präsenzveranstaltungen. Häufig werden diese Gebühren auch vom Verein übernommen.

Der Ort der Präsenzveranstaltungen wird noch mitgeteilt – Verschiebungen im Zeitplan sind möglich und werden dann abgestimmt.

Anmeldungen unter Ausbildung und Information / Neulingsanmeldung

 

Fragen zum Kurs: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder unter 0176 / 34480210

Der Württembergische Fußballverband (wfv) macht folgende Vorgaben für die Neulingsausbildung:

  • Die SR-Anwärter sollen der deutschen Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass sie der Ausbildung folgen und die vorgelegten Regelfragen verständlich beantworten können. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, einen elektronischen Spielbericht in deutscher Sprache ausfertigen zu können.
  • Der Lehrgangsteilnehmer muss 14 Jahre alt sein (Ausnahmen können vom Verbands-Lehrwart genehmigt werden). Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden, wenn der Neuling noch keine 18 Jahre alt ist.
  • Die Prüfung besteht aus 20 Regelfragen (60 Punkte) mindestens 50 Punkte müssen erreicht wurden. Eine Nachprüfung ist einmal möglich. Die Prüfung erfolgt schriftlich und in deutscher Sprache. Ein Dolmetscher ist nicht zugelassen.
  • Zusätzlich fordert der Verband zwingend auch eine körperliche Leistungsprüfung.
  • Bei der verbindlichen Anmeldung eines Teilnehmers wird eine Gebühr von 35 Euro erhoben. Dafür erhalten die Teilnehmer einen Ordner mit den notwendigen Unterlagen und das neue Regelheft.

 Eine Einverständniserklärung für Minderjährige finden Sie im Downloadbereich.

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